Prävention

Unsere Schützenbruderschaft ist Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (kurz BHDS). Dieser ist ein Verein im Sinne des Vereinsrechts des BGB mit Sitz in Köln. Daneben wurde er durch Schreiben des Erzbischofs von Köln vom 24.08.2000 auch als eine kirchliche Vereinigung mit der Rechtsstellung eines privaten nicht rechtsfähigen Vereins im Sinne des Kirchenrechts anerkannt. Alle Bruderschaften, Vereine und Bezirke im BHDS sind dazu verpflichtet, ebenfalls Institutionelle Schutzkonzepte zu entwickeln, damit sich unsere Kinder und Jugendliche in der Jugendarbeit und auf den Schießständen sicher fühlen. Diese Pflicht leitet sich aus der Präventionsordnung des Erzbistums Köln ab.